Kurzgutachten
Beim Kurzgutachten handelt es sich um eine kompakte Wertexpertise auf Basis anerkannter Bewertungsmethoden wie dem Sachwertverfahren, dem Ertragswertverfahren und bei genügend vergleichbaren Objekten dem Vergleichswertverfahren. Dem Kurzgutachten liegt eine Besichtigung zu Grunde, bei der Zustand und Ausstattung genauestens dokumentiert werden. Es beinhaltet alle wichtigen Eckdaten zur Wertbestimmung, ist in seiner Ausführung aussagekräftig, jedoch schriftlich wesentlich knapper und weniger aufwändig als ein Vollgutachten. Das Kurzgutachten umfasst ca. 20- 30 Seiten. Es hat keinen rechtlichen Bestand vor Gericht und eignet sich somit nur als neutrale, stichhaltige und preisgünstige Alternative zur privaten Preisfindung z. B. bei Einfamilienhäusern (auch Reihenhäuser) und Eigentumswohnungen. Für Mehrfamilienhäuser und Immobilien mit gewerblicher Nutzung empfiehlt sich das Verkehrswertgutachten.
Geeignet ist das Kurzgutachten sowohl beim Kauf, als auch bei einem beabsichtigten Verkauf einer Immobilie. Für diese beiden Anlässe ist es meist vollkommen ausreichend.
Als Verkäufer dient Ihnen die Wertexpertise eines Sachverständigen zur Festsetzung eines realistischen Kaufpreises und ermöglicht Ihnen somit einen schnelleren erfolgreichen Verkauf.
Als Käufer stellen Sie sicher, dass Sie für das neue Eigenheim oder die neue Eigentumswohnung auch einen angemessenen Kaufpreis zahlen.
Auch für Ihre Vermögensplanung, bzw. -übersicht ist ein Kurzgutachten eine wenig zeitaufwändige und kostensparende Lösung, um Sie in Entscheidungen bezüglich Ihrer Immobilie zu unterstützen.
Benötigen Sie eine Grundlage zur Vermögensaufteilung bei Erbauseinandersetzungen oder ehelichen Auseinandersetzungen oder einer Trennung, kann ein Kurzgutachten ausreichend sein. Voraussetzung ist jedoch, dass sich die Parteien einvernehmlich einigen können und keine gerichtliche Intervention notwendig ist.