Möller Immobilienbewertung

Sonja Möller  

Verkehrswertermittlung (§194 BauGB)

Das Verkehrswertgutachten wird auch oft als Vollgutachten bezeichnet. Es ist die umfangreichste Form der Immobilienbewertung. Das Verkehrswertgutachten ist die rechtssichere Feststellung des Immobilienwertes und ist durch umfassende Recherchen und Beurteilung sämtlicher Gegebenheiten zum Wertermittlungsstichtag entsprechend beständig vor Gericht. 

Vorab erfolgt eine Besichtigung mit genauer Dokumentation von Zustand und Ausstattung. Es kommen die normierten Verfahren (Sachwert-, Ertragswert-, Vergleichswertverfahren) zum Einsatz. Je nach Objekt umfasst ein Vollgutachten ca. 60 - 90 Seiten und lässt keine Fragen offen.

Ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB bietet Ihnen eine solide Grundlage für Preisverhandlungen bei einem beabsichtigten Kauf, als auch bei einem geplanten Verkauf.

Im Falle einer Vermögensaufteilung bei Trennung oder Scheidung sind sie mit dem Verkehrswertgutachten auf der sicheren Seite. Es ist eine fundierte Basis für außergerichtliche Einigungen. Sollte keine Einigkeit erzielt werden können, kann das Gutachten als Entscheidungsgrundlage vor Gericht dienen.

Im Rahmen von Erbschaftsangelegenheiten (auch Schenkungen) ist das ausführliche  Verkehrswertgutachten aus den vorher genannten Gründen ebenfalls die erste Wahl.

Des Weiteren benötigen Sie ein ausführliches Gutachten nach §194 BauGB für steuerliche Zwecke, zum Beispiel für den Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes gemäß §198 Bewertungsgesetz beim Finanzamt (hierbei geht es um die Festsetzung der Erbschaftssteuer).

Auch für die eigene Vermögensübersicht und -planung, insbesondere bei umfangreicheren Immobilien, empfiehlt sich das Verkehrswertgutachten.

Sie wollen mehr wissen oder haben Fragen? Sprechen Sie mich gerne unter den nebenstehenden Kontaktdaten an.

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